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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2019 - L 10 VE 63/18 B ER   

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https://dejure.org/2019,84965
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2019 - L 10 VE 63/18 B ER (https://dejure.org/2019,84965)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.05.2019 - L 10 VE 63/18 B ER (https://dejure.org/2019,84965)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Mai 2019 - L 10 VE 63/18 B ER (https://dejure.org/2019,84965)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2019 - L 10 VE 63/18
    Die Genehmigungsfiktion begründet - so der 1. Senat des BSG - zugunsten des Leistungsberechtigten auch einen "Naturalleistungsanspruch", sodass der mittellose Versicherte in die Lage versetzt wird, sich die begehrte Leistung selbst zu beschaffen (BSG, Urteil vom 8. März 2016 - B 1 KR 25/15 R - juris Rn. 31; Urteil vom 6. November 2018 - B 1 KR 13/17 R - juris Rn. 28).

    Ferner soll die Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V nicht nur dann eintreten, wenn die beantragte Leistung objektiv notwendig ist, sondern es soll genügen, dass der Versicherte sie subjektiv für erforderlich halten darf; letzteres sei wiederum nicht der Fall, wenn jedem Versicherten klar sein muss, dass die Leistung nicht im Rahmen des Leistungskatalogs der GKV erbracht werden kann (BSG, Urteil vom 8. März 2016 - B 1 KR 25/15 R - juris Rn. 26).

  • BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13

    Eilrechtsschutz gegen die Versagung medizinischer Behandlung im Strafvollzug

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2019 - L 10 VE 63/18
    Nur wenn eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirkt werden kann oder dem Rechtsschutzsuchenden bei einem Abwarten der Hauptsache schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, kann es zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) erforderlich sein, eine einstweilige Anordnung zu treffen, die der Hauptsache vorgreift (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl., § 86b Rn. 31 m.w.N.; siehe auch Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 - juris Rn. 17).

    Dabei darf das Interesse des Rechtsschutzsuchenden an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus einer Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können (z.B. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 - juris Rn. 18).

  • BSG, 06.11.2018 - B 1 KR 13/17 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs 3a SGB

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2019 - L 10 VE 63/18
    Die Genehmigungsfiktion begründet - so der 1. Senat des BSG - zugunsten des Leistungsberechtigten auch einen "Naturalleistungsanspruch", sodass der mittellose Versicherte in die Lage versetzt wird, sich die begehrte Leistung selbst zu beschaffen (BSG, Urteil vom 8. März 2016 - B 1 KR 25/15 R - juris Rn. 31; Urteil vom 6. November 2018 - B 1 KR 13/17 R - juris Rn. 28).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2020 - L 10 VE 37/20
    Zur Darstellung des Sachverhalts nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen erneut Bezug auf seinen ausführlichen Beschluss vom 27. Mai 2019 zum AZ L 10 VE 63/18 B ER in gleicher Sache sowie auf den angegriffenen Beschluss vom 3. April 2020 zum AZ: L 10 VE 25/20 B ER.

    Der Senat hatte auch darauf hingewiesen, dass sich aus dem von ihm durchgeführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren zum Aktenzeichen L 10 VE 63/18 B ER (abgeschlossen durch den Beschluss vom 27. Mai 2019) ergibt, dass die Beschwerdeführerin und Rügeführerin offenbar in diesem Rhythmus Therapiestunden absolviert hat.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2020 - L 10 VE 25/20
    Der Senat nimmt zur Darstellung der Prozessgeschichte und der gegensätzlichen Standpunkte der Beteiligten zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf seinen ausführlichen Beschluss vom 27. Mai 2019 zum Aktenzeichen L 10 VE 63/18 B ER.
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